Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014

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   LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 372/11   

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https://dejure.org/2014,32612
LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,32612)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,32612)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,32612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Apothekers für ein Zytostatikum in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Arzneimittelverordnung; Retaxierung von Zytostatika-Rezepturen; Unterschied zwischen Verordnung und Anforderungsschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Retaxierung von Zytostatika-Rezepturen; Unterschied zwischen Verordnung und Anforderungsschein

  • rechtsportal.de

    Retaxierung von Zytostatika-Rezepturen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 372/11
    Ein solcher Anspruch ergibt sich nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R, BSGE 105, 157) unmittelbar aus § 129 SGB V i.V.m. dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. in der Fassung vom 17.01.2008, dem Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen vom 30.10.1998 i.d.F. vom 01.01.2006 und dem Arzneilieferungsvertrag gemäß § 129 Abs. 5 S. 1 SGB V zwischen dem Hessischen Apothekerverband e.V. und den Hessischen Landesverbänden der Krankenkassen vom 01.04.2008.

    Denn mit dieser Verordnung konkretisiert der Vertragsarzt das Rahmenrecht des Versicherten auf Arzneimittelversorgung (BSGE 105, 157).

    Denn der leistungskonkretisierende Charakter der ärztlichen Verordnung (vgl. BSGE 105, 157) bleibt gleichwohl bestehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 3798/16

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen

    Schreibt außerdem - wie hier - ein Arzneimittelliefervertrag vor, dass der Arzt die Verordnung mit Unterschrift und Datum zu bestätigen hat, entsteht kein Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, wenn das Arzneimittel ohne diese Bestätigung an den Versicherten abgegeben wird (vgl BSG 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, BSGE 105, 157, SozR 4-2500 § 129 Nr. 5; LSG Niedersachsen-Bremen 20.03.2013, L 4 KR 77/12; Hessisches LSG 15.05.2014, L 1 KR 372/11).
  • SG Hannover, 14.09.2022 - S 20 KA 85/20

    Gefahr des Verwurfs; sonstiger Schaden; Verordnungen nach Ende der

    Die Beigeladenen zu 2) geht unter Berufung auf eine Entscheidung des Hess. LSG vom 15. Mai 2014 (Aktenzeichen: L 1 KR 372/11) davon aus, dass unmittelbar vor Therapiebeginn in Abhängigkeit vom Allgemeinzustand eine Freigabe der Herstellung durch die Praxis zu erfolgen habe.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11   

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https://dejure.org/2014,105452
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,105452)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.01.2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,105452)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - L 1 KR 372/11 (https://dejure.org/2014,105452)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Die Krankenkasse hat für ihre Entscheidung die Erforderlichkeit der stationären Behandlung eigenständig und ohne Bindung an die Beurteilung des zuständigen Krankenhausarztes zu prüfen (BSG, Großer Senat (GS), Beschluss vom 25.09.2007, GS 1/06, juris Rdnr 28).

    Für eine Einschränkung der Kontrollbefugnisse der Krankenkasse und des Gerichts in der Weise, dass von der Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung auszugehen ist, wenn der Krankenhausarzt sie bejaht und seine Einschätzung vertretbar ist, bietet das Gesetz keine Grundlage (BSG, Großer Senat (GS), Beschluss vom 25.09.2007, GS 1/06, juris Rdnrn 29 ff).

    Denn auch in dieser Konstellation ist eine Zurücknahme der gerichtlichen Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse unter Berufung auf einen Einschätzungsvorbehalt des verantwortlichen Krankenhausarztes weder vom Gesetz vorgesehen noch von der Sache her erforderlich und deshalb mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht vereinbar (BSG, Großer Senat (GS), Beschluss vom 25.09.2007, GS 1/06, juris Rdnr 32).

    In solchen Fällen können der Behandlungsanspruch des Versicherten und der Vergütungsanspruch des Krankenhauses auseinanderfallen, wenn zwar rückschauend feststeht, dass objektiv keine Notwendigkeit für eine Krankenhausbehandlung bestand, das Krankenhaus aber im Behandlungszeitpunkt von der Notwendigkeit ausgehen durfte und die Behandlung zu Recht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt hat (BSG, Großer Senat (GS), Beschluss vom 25.09.2007, GS 1/06, juris Rdnr 33 mwN).

    Das Gesetz regelt die Voraussetzungen des Anspruchs auf vollstationäre Krankenhausbehandlung in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Danach muss die Aufnahme des Patienten in das Krankenhaus erforderlich sein, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann (BSG, Großer Senat (GS), Beschluss vom 25.09.2007, GS 1/06, juris Rdnr 15 f.).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Es handelt sich um eine (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG, denn bei der auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse handelt es sich um ein Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 19 Nr. 4).

    Die Klägerin hat auch ihren Antrag beziffert und damit den Anforderungen des BSG hinreichend Rechnung getragen (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 92, 300).

    Es ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 Rdnr. 16 mwN; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rdnr. 14).

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Die Unterscheidung vom Krankenhaus ist im Wesentlichen nach der Art der zu behandelnden Erkrankungen, den Behandlungsmethoden sowie der damit im Zusammenhang stehenden Organisation der Einrichtung und der typischen Behandlungsdauer zu treffen (BSG SozR 3-2500 § 107 Nr. 1 Seite 6; BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4 Rdnrn. 12, 18; Brandt, aaO, Rdnrn. 6, 65).

    Gestaltet sich die Abgrenzung im Einzelfall schwierig, spricht nicht gegen eine Krankenhausbehandlung, dass diese auch rehabilitative Elemente beinhaltet (BSG, Urteil vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 9/03 R).

  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Es ist auf eine Gesamtbetrachtung abzustellen (BSGE 92, 300 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 2 Rdnr. 16 mwN; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rdnr. 14).

    Als spezifische Mittel eines Krankenhauses gelten eine apparative Mindestausstattung, geschultes Pflegepersonal und jederzeit präsente oder rufbereite Ärzte (BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4 Rdnr. 14).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Die Klägerin hat auch ihren Antrag beziffert und damit den Anforderungen des BSG hinreichend Rechnung getragen (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSGE 92, 300).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Die Unterscheidung vom Krankenhaus ist im Wesentlichen nach der Art der zu behandelnden Erkrankungen, den Behandlungsmethoden sowie der damit im Zusammenhang stehenden Organisation der Einrichtung und der typischen Behandlungsdauer zu treffen (BSG SozR 3-2500 § 107 Nr. 1 Seite 6; BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4 Rdnrn. 12, 18; Brandt, aaO, Rdnrn. 6, 65).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 1 KR 131/11

    Krankenversicherung - Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 372/11
    Die Klägerin ist als Trägerin der Fachklinik - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl Urteile vom 09.05.2012 - L 1 KR 241/10 und 13.03.2013 - L 1 KR 131/11) - aktiv legitimiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 1 KR 171/13
    Derartige Angebote sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates in ambulanter Form zu erbringen bzw. es sind Leistungen, wie sie im Rahmen stationärer Rehabilitation typischerweise angeboten werden (vgl. Urteil vom 29. Januar 2014 - L 1 KR 372/11).

    Bei Nichterreichung des sogenannten Ziel - HbA1c wären gegebenenfalls stationäre Rehabilitationsbehandlungen erforderlich (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 2014 - L 1 KR 372/11).

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